Die folgenden allgemeinen Geschäftsbestimmungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für sämtliche mit der Pretty Ugly Motion Pictures GmbH, Zossener Str. 65, 10961 Berlin (im Folgenden „Wir“ oder „Uns“) geschlossenen Filmproduktions- oder Dienstleistungsverträge (z.B. Social-Media-Management).
Auftraggeber werden im Folgenden „Sie“ oder „Auftraggeber“ genannt.
Diese AGB enthalten u.a. Regelungen, die sich ausschließlich auf Unternehmer im Sinne von § 14 BGB beziehen. Diese Klauseln finden auf Verbraucher im Sinne von § 13 BGB keine Anwendung und sind entsprechend kenntlich gemacht.
1.1 Vertragsgegenstand ist die jeweils in einem Angebot von uns genannte Leistung gemäß dem dort enthaltenen Leistungsverzeichnis. Für die rechtliche Zulässigkeit der entwickelten und umgesetzten Leistungen übernehmen wir keine Gewähr. Gleichwohl sind wir um die Einhaltung sämtlicher gesetzlichen Vorgaben bemüht.
1.2 Der Vertrag mit uns kommt zustande, indem Sie das Angebot durch Unterschrift annehmen und uns per Post, Fax oder als gescannte Datei (z.B. PDF) zurückschicken. Mit dem fristgerechten Zugang bei uns kommt der Vertrag (im Folgenden „Auftrag“ genannt) zustande. Sofern Sie Änderungen in dem Angebotstext vornehmen und uns schicken, stellt dies ein von Ihnen unterbreitetes Angebot dar. Der Auftrag kommt dann erst zustande, wenn wir das Angebot zu den geänderten Bedigungen schriftlich (per Fax oder in elektronischer Form ist insoweit ausreichend) annehmen.
1.3 An ein von uns unterbreitetes Angebot sind wir vierzehn (14) Tage gebunden, es sei denn, wir haben in dem Angebot eine andere Angebotsfrist vermerkt.
1.4 Wir sind berechtigt, unsere Leistungen selbst oder durch Dritte (z.B. freie Mitarbeiter oder Subunternehmen) zu erbringen. Für von uns mit der Leistungserbringung beauftragte Dritte haften wir, sofern in einem Auftrag nicht abweichend festgelegt, wie in diesen AGB geregelt
2.1 Wir stellen das Filmwerk auf der Basis des von Ihnen zur Verfügung gestellten oder genehmigten Drehbuchs, Storyboards oder Skripts sowie auf Grundlage unseres Angebotes her. Die Verantwortung für die sachliche Richtigkeit und die rechtliche Unbedenklichkeit des von Ihnen vorgegebenen Inhalts des Filmwerks tragen Sie.
2.2 Sofern dies im Auftrag ausdrücklich geregelt ist, werden wir das Filmwerk der FSK vorlegen. Änderungen, die aufgrund der Entscheidung der FSK erforderlich werden, gehen zu Ihren Lasten. Die Freigabe für eine bestimmte Altersgruppe stellt keine zugesicherte Eigenschaft dar. Die Nichteinstufung in eine vom Auftraggeber gewünschte FSK Altersklasse stellt keinen Mangel dar.
2.3 Der Auftraggeber kann von uns die Nacherfüllung des Filmwerks verlangen, wenn dies (a) vom beidseitig zugrunde gelegten und als bindend festgelegten Drehbuch, Storyboard oder Skript oder im Verlauf der Produktion getroffener Absprachen nicht nur unerheblich abweicht, und/ oder (b) von uns akzeptierte Änderungswünsche des Auftraggebers nicht berücksichtigt und/oder (c) die Qualität des Filmwerks in Bild und/oder Ton nicht dem Vereinbarten entspricht.
2.4 Sofern in dem Auftrag keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, versichern wir das Aufzeichnungsmaterial während der Produktion in Höhe der Gesamtproduktionskosten, sodass im Falle der Beschädigung, des Verlustes oder des Untergangs eine ggfs. erforderliche Neuherstellung des Filmwerks finanziell gewährleistet ist.
2.5 Kopien des fertigen Filmwerks bewahren wir für einen Zeitraum von einem (1) Jahr ab Übergabe an den Auftraggeber auf, es sei denn, dass kostenpflichtig ein längerer Aufbewahrungszeitraum vereinbart wurde.
3.1 Sofern ein Vertrag die Erbringung von Social-Media-Dienstleistungen durch uns beinhaltet, handelt es sich dabei um einen Dienstvertrag im Sinne von § 611 BGB. Insoweit schulden wir die gemäß Vertrag geschuldete Tätigkeit, jedoch keinen Erfolg, es sei denn, dass individuell etwas Abweichendes mit dem Auftraggeber vereinbart wurde.
3.2 Wir schulden die in unserem Angebot genannten Leistungen zu den dort genannten Zeiten. Sofern in einem Angebot keine bestimmten Zeiten genannt sind, sind unsere Leistungen an Werktagen zwischen 10.00 Uhr und 18.00 Uhr zu erbringen.
3.3 Sofern wir zur Erfüllung unserer Leistungen Materialien (z.B. Texte, Bilder, Videos, etc.) nutzen, die uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, garantiert dieser, dass diese Materialien frei von Rechten Dritter sind und die Nutzung nicht gegen geltendes Recht verstößt.
4.1 Mit der vollständigen Zahlung der gemäß Auftrag geschuldeten Vergütung räumen wir Ihnen beschränkt auf die Territorien Deutschlands, Österreichs und der Schweiz für die im Auftrag vereinbarte Dauer und im vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an dem Filmwerk ein. Sofern im Auftrag keine abweichende Regelung getroffen wird, gilt die Rechtseinräumung für einen Zeitraum von einem (1) Jahr ab Abnahme. Nutzungen des Filmwerks, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, bedürfen stets einer weiteren vorherigen Vereinbarung. Nicht eingeräumt und/oder übertragen werden Rechte, die von Verwertungseinrichtungen und/oder Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA, GVL, VG Wort) wahrgenommen werden.
4.2 Sofern von uns für den Auftraggeber im Rahmen eines Auftrages Nutzungsrechte an vorbestehenden Werken und/oder Aufnahmen (z.B. Kompositionen, Aufnahmen musikalischer Darbietungen, Fotos etc.) Dritter („Lizenzgeber“) eigeholt werden sollen, geschieht dies ausschließlich in dem mit dem Auftraggeber vereinbarten Umfang. Für die Einhaltung bestehender Restriktionen des Lizenzgebers ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.
4.3 Bearbeitungen und sonstige Änderungen des Filmwerks sind nur zulässig, soweit dies aus technischen Gründen erforderlich ist und nicht die Urheberpersönlichkeitsrechte der beteiligten Urheber und/oder Leistungsschutzberechtigten verletzt.
4.4 Unter Beachtung der Rechte Dritter (siehe Ziffer 4.2) sind wir berechtigt, die von uns hergestellten Filmwerke (ggfs. ausschnittsweise) für unsere Eigenwerbung zu nutzen, z.B. über unsere eigene Webseite oder Social Media Profile der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
5.1 Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns oder in unserem Auftrag von Dritten hergestellten Filmwerken und deren Vervielfältigungsstücken bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Vergütungsansprüche aus dem Auftrag vor.
5.2 Sie sind bis zum Eigentumserwerb weder zur Nutzung, Verpfändung noch zur Sicherungsübereignung des Filmwerks an Dritte berechtigt.
6.1 Wir sind stets bestrebt, mit Ihnen vereinbarte Termine einzuhalten. Nur wenn Sie zu den vereinbarten Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig zur Verfügung stellen und Ihren Mitwirkungspflichten nachkommen (Vgl. Ziffer 7), sind wir in der Lage, vereinbarte Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung vereinbarter Termine, sofern es sich dabei nicht ausdrücklich um ein Fixgeschäft handelt, berechtigt Sie, wenn Sie ein Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind, nur dann zur Geltendmachung der Ihnen gesetzlich zustehenden Rechte, wenn Sie uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung von regelmäßig mindestens vierzehn (14) Tagen gewährt haben. Die Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens bei uns.
6.2 Verspätungen, die durch Ihre unrichtigen, unvollständigen und/oder nachträglich geänderten Informationen und/oder Vorgaben bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen entstehen, und daraus evtl. resultierende Kostenerhöhungen gehen zu Ihren Lasten und stellen weder Verzug noch einen Verzugsschaden dar.
6.3 Auch im Falle von Fixgeschäften haften wir für Verzug nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit im Umfang gemäß Ziffer 12. Insoweit ist insbesondere die Haftung für höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie von uns unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen ausgeschlossen. In diesen Fällen verschieben sich vereinbarte Termine um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen zuzüglich einer angemessenen Nachfrist. Verzögert sich die Durchführung eines Auftrages aus von Ihnen zu vertretenden Gründen, sind wir berechtigt, eine Anpassung der mit Ihnen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
6.4 Sofern Sie die Auswahl von an der Leistungserbrigung beteiligten Dritten getroffen haben, haften wir nicht für Versäumnisse und Schlecht- oder Nichterfüllung dieser Dritten.
6.5 Die Kosten für den Versand, die Versicherung, für die Verpackung des Filmwerks und für sonstige Nebenkosten tragen Sie in der jeweils individuell vereinbarten Höhe.
7.1 Sie erbringen die im Einzelfall vereinbarten Mitwirkungs- und Beistellungspflichten als wesentliche Vertragspflicht in der erforderlichen Qualität und zu den vereinbarten Terminen. Abnahme- und Prüfpflichten sind von Ihnen stets unverzüglich zu erfüllen, um Verzögerungen in unserer Leistungserbringung zu vermeiden.
7.2 Gegebenenfalls benennen Sie einen Ansprechpartner, der Sie in allen, den Vertragsgegenstand betreffenden Belangen, rechtlich wirksam vertritt.
7.3 Sofern Sie uns Materialien (z.B. Drehbücher, Logos, Grafiken, Fotos, Filmmaterial, Musik etc.) für unsere Leistungserbringung im Rahmen eines Auftrags zur Verfügung stellen, geschieht dies frei von Rechten Dritter und Sie garantieren, dass die Nutzung, Bearbeitung und Umgestaltung im Rahmen unserer Leistungserbringung zulässig ist.
8.1 Sofern Sie ein in einem Auftrag festgelegtes Filmwerk nachträglich ändern lassen wollen, werden wir, ggf. gegen gesonderte Vergütung, die Möglichkeit prüfen, die gewünschten Änderungen durchzuführen.
8.2 Soweit gewünschte Änderungen unseren Aufwand erhöhen oder die Termineinhaltung gefährden, können wir eine angemessene Erhöhung der Vergütung bzw. Verschiebung der Termine verlangen.
8.3 Wir werden derartige Änderungs- und/oder Erhöhungsansprüche in angemessener Frist geltend machen. Sie gelten als akzeptiert, wenn Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind und nicht innerhalb von zwei (2) Wochen schriftlich widersprechen.
9.1 Die Abnahme von Filmwerken erfolgt grundsätzlich in zwei Schritten – Rohschnittabnahme und Feinschnittabnahme. Im Rahmen der Rohschnittabnahme legen wir Ihnen die vorläufige Schnittversion des Filmwerks vor. Im Rahmen dieser Abnahme haben Sie alle Leistungen von uns abzunehmen, die mit der Rohschnittversion dokumentiert werden (Übereinstimmung mit dem Drehbuch oder Storyboard, etc.). Als Ergebnis der Rohschnittabnahme wird die finale Schnittversion festgelegt. Die Feinschnittabnahme besteht in der Vorführung der finalen Fassung des Filmwerks. Die Abnahme der finalen Fassung erstreckt sich auf die einwandfreie technische Ausführung, die Bild- und Tonnachbearbeitung und die Ton- und Bildqualität des Filmwerks. Sofern wir uns mit Ihnen abweichend von dem vorstehenden Abnahmeprozess individuell nur auf eine Abnahme verständigt haben, entfällt die Rohschnittabnahme und es erfolgt nur die Feinschnittabnahme.
9.2 Sie sind verpflichtet, eine Erklärung darüber abzugeben (per Email ist insoweit ausreichend), ob Sie das Filmwerk in der hergestellten Fassung abnehmen. Erfolgt innerhalb einer Frist von fünf (5) Werktagen, jeweils gerechnet ab Zurverfügungstellung des Filmwerks in der Roh- bzw. Feinschnittfassung, keine Äußerung von Ihnen oder sofern Sie das Filmwerk nutzen, so gilt das Filmwerk in der jeweiligen Fassung als abgenommen. Sofern das Filmwerk (a) technisch von Ihnen nicht beanstandet wird, (b) nicht vom Drehbuch, Skript oder dem Storyborad o.ä. oder (c) der Regieinterpretation des Regisseurs abweicht und (d) Ihren Änderungswünschen entspricht, sind Sie zur Abnahme verpflichtet (Ausschluss der Nichtabnahme aus stilistischen Gründen). Im Übrigen gelten die Abnahmevorschriften des Werkvertragsrechts.
9.3 Soweit im Rahmen eines Filmauftrages vereinbart wird, dass Zwischenergebnisse der von uns herzustellenden Filmwerke (z.B. Drehbuch) zur Abnahme von uns vorgelegt werden, haben Sie Fehler und/oder Änderungswünsche unverzüglich anzuzeigen. Das Zwischenergebnis gilt als abgenommen, wenn Sie dieses nicht innerhalb von fünf (5) Werktagen ablehnen bzw. nicht innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Übergabe der verbesserten/geänderten Fassung diese ablehnen. Mit der Abnahme von Zwischenergebnissen erkennen Sie an, dass die Werke/Leistungen zu diesem Zeitpunkt dem Auftrag entsprechen.
Sofern für die Erbringung unserer Leistungen Reistätigkeiten anfallen, sind diese grundsätzlich in unserem Angebot enthalten. Sofern weitere, im Angebot nicht enthaltene Reisetätigkeit erforderlich werden sollte, und Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind, werden diese nach gültigen steuerlichen Pauschalsätzen bzw. nach Vorlage der Belege berechnet.
Für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB gilt das Folgende:
11.1 Alle in Angeboten genannten Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
11.2 Falls keine Termine für die Rechnungsstellung vereinbart sind, so folgt sie der Leistungserbringung entsprechend monatlich.
11.3 Sämtliche in Rechnung gestellten Beträge sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Datum der Rechnungsstellung, ohne Abzüge, zu bezahlen.
11.4 Wenn Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind, können Sie nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und nur wegen solcher Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Dieses Aufrechnungsverbot gilt nicht, wenn Sie Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind.
11.5 Grundlage für jede Leistungserbringung ist Ihre Kreditwürdigkeit. Wird uns während der Vertragsdauer Negatives über die Kreditwürdigkeit bekannt und sehen wir hierdurch unseren Zahlungsanspruch gefährdet oder zahlen Sie fällige Beträge nicht vertragsgemäß, so sind wir berechtigt, unsere weitere Leistungserbringung an die Zahlung von Vorauszahlungen zu knüpfen, Sicherheiten zu fordern oder von laufenden Verträgen zurückzutreten.
11.6 Bei Zahlungsverzug von Unternehmern im Sinne von § 14 BGB von mehr als vierzehn (14) Tagen ist eine pauschale Mahngebühr von 2% des offenen Betrags, jedoch maximal 1.000,00 €, aber mindestens 50,00 € geschuldet. Unser Anspruch auf Verzugszinsen sowie Ihre Möglichkeit des Nachweises, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist, bleiben unberührt. Für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen des BGB.
12.1 Unsere Leistungen sind frei von Mängeln, wenn sie bei Abnahme die in der Leistungsbeschreibung beschriebene Beschaffenheit haben und keine von uns zu vertretenden Rechtsmängel aufweisen. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, sind wir lediglich verpflichtet, unsere Leistungen im Land des Erfüllungsortes frei von Rechten Dritter zu erbringen.
12.2 Sofern Sie Kaufmann im Sinne des HGB sind, setzt die Geltendmachuung von Mängeln voraus, dass Sie Ihren nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach Erhalt des Filmwerks in Textform ordnungsgemäß nachgekommen sind. Diese Rügepflicht gilt nicht, wenn Sie Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind.
12.3 Die Frist innerhalb der Unternehmer im Sinne von § 14 BGB Ihre Ansprüche geltend machen können, beträgt ein (1) Jahr ab Lieferung bzw. ab Abnahme. Diese Verkürzung der Gewährleistungspflicht findet keine Anwendung, wenn Sie Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind.
12.4 Im Falle von Mängeln gemäß dem voranstehenden Abschnitt steht Ihnen nach unserer Wahl ein Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu. Minderung oder Rücktritt können Sie erst verlangen, wenn Sie erfolglos eine Frist zur Mängelbeseitigung von mindestens drei (3) Wochen gesetzt haben und unser Versuch einer Nachbesserung oder Ersatzlieferung mindestens dreimal fehlgeschlagen ist. Im Fall des Rücktritts müssen Sie die genannte Fristsetzung mit einer Ablehnungsandrohung verbinden.
13.1 Wir haften, gleich aus welchem Rechtsgrund, unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden, die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, für die das Produkthaftungsgesetz eine zwingende Haftung vorsieht sowie in den Fällen, in denen wir eine Garantie für die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes übernommen haben.
13.2 Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Die Haftung wird auf das Fünffache der vertraglich vereinbarten Vergütung begrenzt. Sie erstreckt sich nur auf solche Schäden, mit deren Entstehung vertragstypischerweise gerechnet werden muss.
13.3 Wir haften darüber hinaus im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen soweit diese Schäden durch unsere Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt sind.
13.4 Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
13.5 Ihre Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren zwölf (12) Monate nach Bekanntwerden des Schadens, wenn Sie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind.
13.6 Sofern nicht ausdrücklich in einem Auftrag abweichend vereinbart, übernehmen wir, sofern sich keine zwingende Haftung aus den in dieser Ziffer 13 vorstehend genannten Regelungen ergibt, keine Haftung für:
a.) die rechtliche (wettbewerbs- und werberechtliche) Zulässigkeit von durch uns entwickelten Werbekampagnen und/oder Werbemitteln (einschließlich Ideen, Konzepten und Entwürfne),
b.) kennzeichenrechtliche Verstöße sowie
c.) die Schutz-/ Eintragungsfähigkeit (z.B. Design, Marke, Patent, Gebrauchsmuster) der von uns im Rahmen des Auftrages gelieferten entwickelten Werbekampagnen und/oder Werbemitteln (einschließlich Ideen, Konzepten und Entwürfen)
d.) die Vereinbarkeit mit den Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrages sowie werberechtlichen Richtlinien (z.B. WerbeRL / Fernsehen etc.).
13.7 Sofern wir Risiken in Bezug auf die rechtliche Zulässigkeit der in Ziffer 11.6 genannten Fälle erkennen, werden wir Sie davon in Kenntnis setzen. Sofern Sie eine diesbezügliche rechtliche Prüfung durch einen Rechtsanwalt für erforderlich halten, tragen Sie die dafür anfallenden Kosten selbst oder erstatten uns abgestimmte Kosten, sofern wir nach Absprache mit Ihnen einen Rechtsanwalt mit der Prüfung für Sie beauftragen.
Wir erheben und verwenden Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich in Übereinstimmung mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere in Übereinstimmung mit der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO, dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Telemediengesetz (TMG).
Im Folgenden unterrichten wir Sie über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten.
Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Ziffer 7 („DSGVO“) für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten ist:
Pretty Ugly Motion Pictures GmbH
vertreten durch die Geschäftsführer
Dominic Czaja und Joachim Bosse
Zossener Str. 65
10961 Berlin
Telefon: +49 (0)30 339 88 53 – 0
Fax: +49(0)303398853–29
E-Mail: be@prettyugly.de
Amtsgericht Charlottenburg: HRB 172973 B
Personenbezogene Daten:
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind (Art. 4 Ziffer 1 DSGVO).
Welche Daten wir erheben und warum:
Sofern zwischen Ihnen und uns ein Vertragsverhältnis besteht oder vorvertragliche Maßnahmen eingeleitet wurden, die einer vertraglich geregelten Geschäftsbeziehung vorausgehen, erheben und verwenden wir personenbezogene Daten (etwa Name, Adresse, E-Mail-Adresse, bestellte Leistung, Rechnungs- und Zahlungsdaten) von Ihnen und/oder Ihren Mitarbeitern nur, soweit dies zu diesen Zwecken erforderlich ist. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs.1 S. 1 lit. b) DSGVO.
Sofern Sie uns Informationen (einschließlich personenbezogener Daten) zukommen lassen, verarbeiten wir diese nur soweit dies erforderlich ist, um Ihre Anfrage beziehungsweise Ihr Anliegen zu bearbeiten sowie für den Fall, dass Anschlussfragen entstehen.
Erfolgt die Datenverarbeitung zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Ihre Anfrage hin erfolgen, beziehungsweise zur Durchführung des bestehenden Vertrages, ist Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung der freiwillig mitgeteilten Daten Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO.
Weitere personenbezogene Daten verarbeiten wir nur, wenn Sie dazu einwilligen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO) oder wir ein berechtigtes Interesse an der Verarbeitung Ihrer Daten haben (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO). Ein berechtigtes Interesse liegt zum Beispiel darin, auf Ihre E-Mail zu antworten.
Speicherdauer:
Wir speichern Ihre Daten bis zum Ablauf der gesetzlichen bzw. möglicher vertraglicher Aufbewahrungsfristen, Gewährleistungs- und Garantierechte und/oder Nachweispflichten.
Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine gesetzlich vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.
Ihre Rechte:
Sie haben das Recht,
Diese Rechte können Sie jederzeit wahrnehmen, indem Sie uns unter den unter „Verantwortlicher“ (siehe oben) genannten Kontaktdaten kontaktieren. Darüber hinaus steht Ihnen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde zu. Für uns federführend zuständig ist der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit https://www.datenschutz-berlin.de/.
Grundlage unserer Zusammenarbeit mit Ihnen ist Vertrauen. Daher verpflichten wir uns, Ihre Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse stets vertraulich zu behandeln und zu bewahren. Informationen über Sie, Ihre Produkte und Dienstleistungen werden nur zu abgestimmten Terminen veröffentlichen und/oder an Dritte weitergeben. Wir verpflichten unsere Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen ebenfalls in gleicher Weise zur Wahrung Ihrer Betriebs- und Geschäfts-geheimnisse.
16.1 Sofern Sie Unternehmer im Sinnde von § 14 BGB sind, sind Sie nur mit unserer schriftlichen Zustimmung berechtigt, einen Auftrag zu stornieren oder von diesem zurückzutreten. Wir sind berechtigt, die Erteilung der Zustimmung davon abhängig zu machen, dass wir neben der Vergütung für die bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten (dazu zählen auch Zahlungen an Dritte, zu denen wir uns im Vertrauen auf die Auftragserfüllung verpflichtet haben) eine angemessene Stornogebühr in Höhe von regelmäßig fünfundzwanzig Prozent (25 %) des noch nicht abgerechneten Auftragswertes berechnen.
16.2 Wir nehmen Ihren Auftrag unter Ausschluss der für uns unvermeidbaren und nicht versicherbaren Risiken an, die sich aus höherer Gewalt und Seuchen (wie z.B. BSE, H5N1, Coronaviridae, Maul- und Klauenseuche oder SARS) ergeben. Fälle höherer Gewalt und Seuchen werden im Folgenden einzeln und zusammen „Ereignisse“ genannt.
Wird unsere Leistung durch unmittelbare oder mittelbare Folgen eines Ereignisses, die nicht versichert sind, wesentlich erschwert oder vorübergehend oder ganz unmöglich (z.B. Streiks, Einschränkungen des Reiseverkehrs, Erkrankung von wesentlichen Teammitgliedern oder Darstellern etc.), werden wir Sie darauf hinweisen und Ihre Weisung einholen. Entscheiden Sie sich für einen Abbruch der Produktion, bleibt der Vergütungsanspruch nur insoweit bestehen als Drittkosten angefallen sind. Ein Gewinn ist nicht zu zahlen. Entscheiden Sie sich für eine Verschiebung, haben wir Anspruch auf Erstattung der dadurch bedingten Mehrkosten.
16.3 Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage des jeweiligen Einzelauftrages und dieser AGB. Ihre (Einkaufs-)Bedingungen finden selbst dann keine Anwendung, wenn Sie bei Ihrer Auftragserteilung auf diese hinweisen.
16.4 Sollten einzelne Regelungen dieser AGB und/oder des Auftrags gleich aus welchem Grund unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.
16.5 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin sofern Sie Kaufmann sind oder für eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handeln oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung keinen allgemeinen Gerichtsstand innerhalb der Europäischen Union haben; Erfüllungsort ist Berlin. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
16.6 Eine Abtretung von Rechten oder Übertragung von Pflichten aus dem bestehenden Vertrag bedarf unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung.